Prävention

 

Die Präventionsverordnung

Kirche ist ein Ort, an dem sich Menschen sicher und wohlfühlen sollen. Dies gilt ins besonders für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Schutzbefohlene. Die Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg sieht verschiedene Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und Erklärungen zum grenzachtenden Umgang bzw. einen Verhaltenskodex unterzeichnen. Und: Jede Kirchengemeinde muss ein „institutionelles Schutzkonzept“ entwickeln.
 

Das institutionelle Schutzkonzept

Was ist ein institutionelles Schutzkonzept?

Ein institutionelles Schutzkonzept für eine Kirchengemeinde basiert auf einer sogenannten Risikoanalyse. Die Kirchengemeinde schaut genau hin, wo in ihrer Institution auf welche Weise mit Schutzbefohlenen gearbeitet und umgegangen wird. Daraus entwickelt sie Maßnahmen und Standards, um diese Arbeit weiterhin gut und im Sinne einer Kultur der Grenzachtung und Achtsamkeit zu machen. Ergänzt wird diese Grundlage durch Bausteine wie klar definierte Beschwerdewege, den Einbezug eines Beratungsnetzwerkes etc. Das alles ist schriftlich zu fixieren und durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

Das Schutzkonzept der Kirchengemeinde Ladenburg-Heddesheim

 

Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses

Die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse ist sowohl in der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt als auch in § 72a SGB VIII geregelt. Die Einsicht soll sicherstellen, dass keine Person mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeitet, die wegen einer Straftat gemäß §72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Einsicht erfolgt in regelmäßigen Abständen.

Fragen und Antworten um das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zur Unterstützung und zur Orientierung im Umgang mit dem „erweiterten Führungszeugnis“, sowohl für ehrenamtliche wie auch für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der katholischen Kirche – der Erzdiözese Freiburg – ist es, Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen einen „sicheren Ort“ vor sexualisierter Gewalt zu garantieren. Daher ist es folgerichtig und notwendig, konsequent die bundes- und kirchengesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Dazu gehört auch die Vorlage eines „erweiterten polizeilichen Führungszeugnis“. Die Umsetzung dieser Vorgaben, wie sie auch in der Präventionsordnung festgelegt worden sind, stellt für alle Beteiligten, hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, v.a. auch in leitender Stellung, eine neue große Herausforderung dar. Dies wirft womöglich auch Fragen und Unsicherheiten auf. Bei dieser Umsetzung soll keines Falles der Eindruck entstehen, hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einen „Generalverdacht“ zu stellen. Nein, es geht um die Umsetzung eines wichtigen Bausteins der Prävention im Rahmen des „Institutionellen Schutzkonzeptes“.
 
Um zu verhindern, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden, weiter in Kontakt mit Minderjährigen stehen, müssen nachstehend genannte kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrem Dienstgeber, bzw. ehrenamtlich Tätige ihrem beauftragten Rechtsträger ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches nicht älter als drei Monate sein darf. Alle fünf Jahre ist erneut ein erweitertes Führungszeugnis vor zu legen.
 
Die Führungszeugnisvorlagepflicht gilt für ehrenamtlich Tätige ab dem 16. Lebensjahr, die regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder begleiten. Die örtlichen Jugendämter kommen auf die Träger der freien Jugendhilfe zu, um vertraglich die Umsetzung dieser Vorgaben zu garantieren. Darin ist auch geregelt, dass die Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses beim örtlichen Einwohnermeldeamt für Ehrenamtliche mit entsprechender Betätigung des Auftraggebers kostenfrei ist. Darüber hinaus betrifft dies alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche, oder erwachsene Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden, pflegen, oder die sonst auf Grund der Art ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen vergleichbaren Kontakt haben. Sie werden gesondert über die Beantragung und die weitere Vorgehensweise durch die Kirchengemeinde informiert.
 
Die diözesanen Verfahrenswege sind in den Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung in den §§ 5-7 geregelt. Dabei ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass die Regelung des Datenschutzes in die Ausführungsbestimmungen umfänglich eingegangen sind und weiterhin geregelt wurde, dass die einsichtnehmende Person weder der Dienstvorgesetzte noch der zu einem Ehrenamt Beauftragende sein darf.
 
Wenn Sie von der Röm. Kath. Kirchengemeinde Ladenburg-Heddesheim offiziell zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses schriftlich aufgefordert wurden, so wenden Sie sich an Ihre zuständige kommunale Behörde (z.B. Bürgerbüro, Meldebehörde, Stadtverwaltung) und beantragen das  Dokument.
Hierzu benötigen Sie einen gültigen Pesonalausweis oder Reisepass sowie die schriftliche Aufforderung der Kirchengemeinde zur Vorlage. Die schriftliche Aufforderung beinhaltet eine Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen (ohne diese Bestätigung fallen Gebühren in Höhe von 13,- € an). 
Nach Erhalt des Dokumentes geben Sie dieses in einem verschlossenen Umschlag an Ihr zuständiges Pfarrbüro. Von dort aus wird es ungeöffnet einer kirchlich authorisierten Stelle zugeleitet, geöffnet und Ihnen danach wieder verschlossen übergeben. 
 

Das Prävention-Leitungsteam

Die Aufgaben des Prävention-Leitungsteams sind es, die Einhaltung des Schutzkonzepts zu überwachen und dieses bei Bedarf bzw. Erfordernis weiterzuentwickeln. Außerdem organisiert es die Schulungen und ist Ansprechpartner innerhalb der Kirchengemeinde, wenn es um Fragen der Umsetzung des Konzeptes geht.
 
Folgende Personen gehören dem Prävention-Leitungsteam an:
  

Dr. Regina Kailich

Mitglied im Gemeindeteam St. Gallus, Sprecherin des Präventionsleitungsteams

Tomas Knapp

Ständ. Diakon / Dipl.-Ing.

Steffen Bode

Pfarrgemeinderat / Mitglied im Stiftungsrat / Mitglied im Ausschuss Prävention

Thomas Tuschner

Sprecher des Gemeindeteams